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Seit 1956 in Baden-Württemberg als erstem Land der Bundesrepublik kommunaler Bürgerbegehren eingeführt wurden, kam es in der Landeshauptstadt zu 17 Anwendungsfällen von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid.

Die Themen waren dabei so vielfältig wie die Beratungsgegenstände im Gemeinderat: Sie reichen von Verkehrsprojekten, über den Ausbau des Stadions, die Schließung einer Kinderklinik und die Erklärung der Landeshauptstadt zum "Atomwaffenfreien Bezirk" bis hin zur (Re-)Kommunalisierung der Energie- und Wasserversorgung, zu "Stuttgart 21", der Erhöhung des Stammkapitals bei der LBBW und der "Autofreien Innenstadt". 

Ebenso vielfältig wie die Themen waren die Initiatoren: Sie reichten von Parteien und Interessenverbänden bis hin zu Bürgerinitiativen und Aktionsbündnissen. Teilweise waren es einfache BürgerInnen, teilweise aber auch KommunalpolitikerInnen, die zum Mittel des Bürgerbegehrens griffen.

Nun haben Studierende der Hochschule Esslingen dieses spannende Kapitel Stuttgarter Geschichte unter die Lupe genommen. Herausgekommen ist eine Untersuchung, die demnächst in Kooperation mit dem Deutschen Institut für sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD an der TUD) im renommierten Nomos-Verlag (Baden-Baden) erscheinen wird.

Dabei wurden nicht nur Verfahren berücksichtigt, in denen tatsächlich Ordner mit Unterschriftenlisten ins Rathaus getragen wurden, und in denen die BürgerInnen ihr Kreuz beim Bürgerentscheid machen konnten. Denn in der Wissenschaft ist seit Langem anerkannt, dass Einrichtungen unmittelbarer Demokratie Vor- und Drohwirkungen haben können. So wurde die Stuttgarter Kommunalpolitik auch durch Verfahren geprägt, die lediglich erwogen oder angekündigt wurden.